Anmeldung

Hier können Sie die Anmeldung herunterladen, ausfüllen und per Post oder via E-Mail an uns zusenden:
Spielgruppe Mariachäferli, Gewerbestrasse 3, 6314 Unterägeri, info@spielgruppe-mariachaeferli.ch

Bitte lesen Sie die AGB's, da diese ein Bestandteil der Anmeldung sind.

AGB

Anmeldungen

Die sorgeberechtigten Personen melden das Kind gemäss Anmeldeformular für die Spielgruppe Mariachäferli an. Bei mehreren Kindern ist jedes Kind mit separatem Formular  anzumelden. Das Formular ist integrierender Bestandteil des Vertrages.
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Der Spielgruppenplatz gilt nach Bezahlung des Probemonats als definitiv reserviert. Die Anmeldung gilt für das 1. und 2. Semester. Der Vertrag tritt auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anmeldeformulars in Kraft.

Gruppenführung

Wir führen drei Gruppen à maximal 12 Kindern, in denen die Kinder je zwei Halbtage zur Spielgruppe kommen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Kinder im Spielgruppenalter das Bedürfnis nach einer konstanten Gruppe haben. Die Regelmässigkeit hilft den Kindern, sich von den Bezugspersonen (Eltern etc.) zu lösen, das Vertrauen zur Spielgruppenleiterin aufzubauen, seinen Platz in der Gruppe zu finden, Freundschaften zu schliessen, Rituale und Regeln zu lernen. Den fremdsprachigen Kindern erleichtert es zudem, die deutsche Sprache zu erlernen und zu verinnerlichen.

Werte der Spielgruppe

Die altersdurchmischte Gruppe bietet den Kindern die Gelegenheit, Selbstvertrauen und Sozialkompetenz weiterzuentwickeln. Rituale, Lieder und Verse gehören zum Spielgruppenalltag. Das freie Spiel steht für die Entwicklung in diesem Alter im Vordergrund. Wertschätzung, Respekt, Fairness, Spiel und Spass haben in unserer Spielgruppe einen hohen Stellenwert. Wir leiten unter dem Leitsatz von Maria Montessori „Hilf mir, es selbst zu tun“.

Übergabe des Kindes

Das Kind ist der Spielgruppenleitung am Ort, an dem die Spielgruppe stattfindet, jeweils auf den Beginn des vereinbarten Spielgruppentermins zu übergeben. Die sorgeberechtigten Personen orientieren die Spielgruppenleitung so früh wie möglich, falls das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann.
Die Spielgruppenleitung übergibt das Kind bei Spielgruppenschluss den sorgeberechtigten Personen.
Sollten die sorgeberechtigen Personen verhindert sein, teilen sie der Spielgruppenleitung so früh wie möglich die Vertretung mit. Sie stellen sicher, dass die Vertretung durch die Spielgruppenleitung erkannt wird. Im gegenteiligen Fall wird das Kind nicht entlassen. Ein damit verbundener zusätzlicher Aufwand kann in Rechnung gestellt werden.
Wird das Kind verspätet abgeholt, kann der zusätzliche Aufwand pro 15 Minuten mit CHF 25.00 in Rechnung gestellt werden.

Eingewöhnung

Für den Prozess der Ablösung ist es hilfreich, die Kinder beim Eingang zu verabschieden und den Betreuerinnen zu übergeben. Die Eingewöhnungszeit dauert bei jedem Kind unterschiedlich lange. Ein Kuscheltier, Glücksstein, Nuschi etc. kann Trost und Sicherheit schenken und darf gerne mitgebracht werden.

Besonderheiten des Kindes

Damit wir professionell auf Besonderheiten ihres Kindes eingehen können, informieren sie uns bitte, falls bei ihrem Kind gesundheitliche, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen bestehen (z.B. Allergien, eingeschränktes Sehvermögen, heilpädagogische Unterstützung etc.).

Abwesenheit eines Kindes

Sollte ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen die Spielgruppe nicht besuchen können, melden sie es bitte direkt bei der Spielgruppenleiterin ab. Damit sich ihr Kind gut an die Spielgruppe gewöhnt und sich in der Gruppe wohlfühlt, empfehlen wir ihnen, längere Fehlzeiten zu vermeiden.

Krankheit

Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden!
Bitte informieren sie die Spielgruppenleiterin über allfällige Krankheiten. Bei Fieber, Grippe, Erbrechen/Durchfall, Augenentzündungen oder anderen ansteckenden Krankheiten behalten sie ihr Kind bitte zu Hause.
Die Spielgruppenleitung ist zu informieren, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.
Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich die sorgeberechtigten Personen, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die sorgeberechtigte Person holt das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab.
Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Die dadurch entstanden Kosten gehen zu Lasten der sorgeberechtigten Personen.
Kann das Kind die Spielgruppe wegen Krankheit oder Unfall länger als einen Monat nicht besuchen, können die sorgeberechtigten Personen ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung der geleisteten Monatspauschale oder eines Teils davon stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen. Die Spielgruppe entscheidet über das Gesuch nach freiem Ermessen.

Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen

Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste-Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch die Verabreichung von Notfall-Medikamenten.
Ist das Kind auf Medikamente angewiesen, sind die Spielgruppenleiterinnen vor dem ersten Spielgruppentag klar zu informieren und allenfalls zu instruieren. Die Notfall-Medikamente sind vor dem ersten Spielgruppentag abzugeben. Den Notfall-Medikamenten liegt eine Anwendungsanweisung bei.
Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln und Hilfe beim Toilettengang.

Ausfall der Spielgruppe

Falls eine der beiden Leiterinnen ausfällt, sorgen wir für Ersatz. Sollten beide Leiterinnen ausfallen, wird die Spielgruppe ersatz- und entschädigungslos abgesagt.
Fällt die Spielgruppe aus Gründen aus (zum Beispiel Unwetter, Epidemie, Pandemie oder andere behördliche Anordnungen sowie höhere Gewalt), die die Spielgruppe nicht zu verantworten hat, werden keine Spielgruppenbeiträge für diese Zeit zurückerstattet.

Ferien

Ferien, Feiertage sowie Brückentage richten sich nach dem Ferienplan der Schule Unterägeri. Die Spielgruppe startet eine Woche nach Schulbeginn (Ende August) und endet mit Beginn der Sommerferien Anfang Juli. Selbstverständlich können Ferien auch ausserhalb der offiziellen Schulferien bezogen werden. Bei Abwesenheit des Kindes, Ferien etc. ausserhalb des Ferienplans können die verpassten Tage nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden.

Kleider

Trotz Malschürze landet ab und zu einmal ein Farb- oder Leimtropfen auf den Kleidern. Bitte ziehen sie ihrem Kind bequeme Kleidung an, welche auch schmutzig werden darf. Für Kleidung und persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Malschürzen werden von der Spielgruppe zur Verfügung gestellt.

Windeln

Falls ihr Kind noch Windeln trägt, geben Sie bitte Ersatzwindeln und Feuchttücher mit. Ersatzkleidung ist in der Spielgruppe. In der Phase des „Trockenwerdens“, eignen sich Windelhosen für die Spielgruppe.

Finken

Bitte geben sie ihrem Kind Finken mit. Die Kinder nehmen ihre Finken jeweils nach Hause.

Znüni / Zvieri

Wir essen zusammen Znüni oder Zvieri. Bitte geben sie ihrem Kind ein gesundes Znüni (Früchte, Darvida, Gemüse, Reiswaffeln etc.) und ein Getränk in einer wieder verschliessbaren Trinkflasche mit. Bitte keine Nüsse - wir haben Kinder mit Allergien.

Geburtstag

Der Ehrentag ihres Kindes feiern wir in der Spielgruppe mit einem Ritual, welches für alle Kinder gleich ist. Dabei verzichten wir auf ein spezielles Geburtstagsznüni. Sie erhalten eine entsprechende Geburtstagsliste.

Fotos

Auch in der Spielgruppe erinnern wir uns gerne anhand der gemachten Fotos über vergangene Momente mit den Kindern. Um den Persönlichkeitsschutz der Kinder zu wahren, bitten wir sie, die erhaltenen oder selbstgemachten Fotos von Anlässen (Geburtstag, Spielgruppenreise etc.) ausschliesslich im privaten Kreis zu zeigen und sie nicht über digitale Kanäle zu verbreiten (Facebook, WhatsApp etc.).

Durchs Jahr

Die traditionellen Anlässe (z.B. Samichlaus, Weihnachten, Fasnacht, Ostern etc.) werden bei uns gepflegt. Details zu den entsprechenden Anlässen folgen. Mit den zukünftigen Kindergartenkindern machen wir gegen Ende des Spielgruppenjahres einen Ausflug. Die Spielgruppe für die kleineren Spielgruppenkinder fällt an diesem Tag aus. Am Ende des Spielgruppenjahres gibt es ein gemeinsames Abschlussfest mit allen Spielgruppenkindern und ihren Eltern.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung für den Probemonat September Fr. 200.- ist zahlbar bis Ende Juni. Die Einzahlung gilt als definitive Reservation des Spielgruppenplatzes. Diese Zahlung wird bei einer allfälligen Abmeldung nicht zurückerstattet. Nach dem Probemonat erhalten sie die Rechnung für das erste Halbjahr, zahlbar bis Ende Oktober.
Die Rechnung für das 2. Halbjahr erhalten sie jeweils im Dezember, zu bezahlen bis Ende Januar. Der Jahresbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten.
Für Mahnungen wegen Zahlungsrückstand kann eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben werden.

Austritt (Kündigung)

Die ersten vier Wochen ab Spielgruppenbeginn gelten als gegenseitige Probezeit. Bei Vertragsrücktritt vor Spielgruppenbeginn oder während der Probezeit (erster Monat) wird die Anmeldegebühr und der laufende Halbjahresbeitrag nicht zurückerstattet. Der Vertrag endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres. Die Spielgruppe Mariachäferli kann den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit beenden. Wichtige Gründe sind auf Seiten der Spielgruppe namentlich wiederholtes Missachten der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Spielgruppe Mariachäferli und ein Verhalten des Kindes, das einen geordneten Spielgruppenbetrieb stark behindert. Bereits bezahlt Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Versicherung

Die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Der Versicherungsschutz muss bei Eintritt in die Spielgruppe gegeben sein. Die Spielgruppe Mariachäferli übernimmt keine Haftung.

Haftung

Die Spielgruppe und deren Personal haften soweit gesetzlich zulässig nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen wie namentlich Spielsachen, Kleider und Geld. Die Spielgruppe haftet in diesen Fällen insbesondere auch nicht nach Art. 101 OR. Die Spielgruppe verfügt im Übrigen über eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.

Elterngespräche

Nach Wunsch werden Elterngespräche zur Standortbestimmung des Kindes durchgeführt. Teilen sie uns Ihre Ängste, Sorgen und offenen Fragen mit, dass wir gemeinsam Lösungen und Antworten finden können. Wenden sie sich bei Interesse an die Spielgruppenleiterinnen um einen Termin zu vereinbaren.

Schweigepflicht

Die Spielgruppe und deren Personal ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.

Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Ort der Spielgruppe zuständig.
Integrierender Vertragsbestandteil ist das Anmeldeformular.